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Schuldnerberatung - Verbraucherinsolvenz

Rechtsanwalt Salzbrunn

Sie haben Schulden, die sich mit Ihrem Einkommen nicht mehr ausgleichen können? Sie sind überschuldet aufgrund Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder sonstiges?

Ich kann Sie unterstützen, Ihre Zukunft neu zu gestalten.

Damit ich für Sie tätig werden kann, müssen Sie vorab folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Sie erstellen eine aktuelle und vollständige Liste alle Gläubiger, bei denen Sie Schulden haben.
2. Sie sortieren zu dieser Liste zu jedem Gläubiger ein möglichst aktuelles Schreiben des Gläubigers plus einem eventuellen Vollstreckungsbescheid gegen Sie.
3. Sie beantragen bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.
4. Erst hiernach schreiben Sie mich bezüglich eines Besprechungstermines an.

Mit einem Beratungshilfeschein kostet Sie eine Beratung lediglich 10,00 €. Ohne Beratungshilfeschein eine Vorabberatung 200,00 €.

Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Informationen.

Nur nachdem Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben, nehmen Sie bitte Kontakt per E-Mail auf info@rechtsanwalt-salzbrunn.de
Ich rufe Sie sodann zurück.