Insolvenzverfahren
Privatinsolvenz
Ist es nicht absehbar, Ihre Schulden innerhalb von 6 Jahren aus Ihrem Einkommen zu tilgen, so bietet sich das private Insolvenzverfahren zur Schuldenbereinigung an.
Voraussetzung ist, dass von einer geeigneten Stelle, wie z.B. mir, bescheinigt wird, dass ein außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitet ist. Ebenfalls dürfen Sie nicht mehr aktuell selbständig tätig sein. Bei ehemaliger selbstständiger Tätigkeit dürfen nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sein und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen
Schuldenbereinigungsversuch
Um diesen Schuldenbereinigungsversuch im Rahmen der Privatinsolvenz durchzuführen benötige ich von Ihnen:
- Eine Liste aller Gläubiger mit einem aktuellen Anschreiben des Gläubigers sowie einem ev. Vollstreckungsbescheid gegen Sie
- Eine Kopie Ihres Einkommensnachweises, Sozialhilfebescheides
- Ihre familiären Daten wie Unterhaltspflichten etc.
Kosten
Die Kosten für diesen Schuldenbereinigungsversuch belaufen sich mit einem Beratungshilfeschein für diese außergerichtliche Schuldenbereinigung auf 10,00 € insgesamt.
Ohne Beratungshilfeschein kostet Sie das Verfahren je nach Anzahl der Gläubier und Kompliziertheit das Sachverhaltes (Immobilieneigentum etc.) zwischen 1.000,00 und 2.500,00 Euro. Die voraussichtlichen Kosten können im Rahmen eines Beratungsgespräches (200,00 Euro) ermittelt werden.
Die Zeitdauer dieses Verfahren beläuft sich im Durchschnitt auf ca. 3-5 Monate.
Ablauf des Verfahrens
Ablauf des Verfahrens:
Sie haben die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und Ihnen liegt ein Beratungshilfeschein für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung vor:
1. Sie senden mit eine E-Mail an info@rechtsanwalt-salzbrunn.de und bitte um eine Terminsvereinbarung zur Vorbereitung des Insolvenzverfahren. Der e-mail legen Sie die Liste der Gläubiger mit Name, Adresse des Gläubigers bei.
2. Wir vereinbaren einen Termin, in dem ich Ihnen das Verfahren grob erkläre und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung stehe.
3. Ich schreibe alle Gläubiger an und fordere diese auf, ein aktuelles Forderungskonto zu übersenden.
4. Ich erstelle einen Schuldenbereinigungsplan unter Berücksichtigung Ihres Einkommens falls vorhanden
5. Im Falle des Scheiterns stelle ich Ihnen die für die Insolvenzeröffnung nötige Bescheinigung aus