Privatinsolvenz Wiesbaden 0611 20 599 567

Insolvenzantrag

Insolvenzantrag

Vorteile des Insolvenzantrages bei einer Privatinsolvenz:

Ab Eröffnung der Insolvenz sind Zwangsvollstreckungen unzulässig. Gläubiger können nicht mehr vollstrecken.

Voraussetzungen für den Insolvenzantrag

Voraussetzungen für einen Antrag auf private Insolvenz:

Eine Privatinsolvenz kann beantragen, wer zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung nicht selbstständig tätig ist.

Ehemalige Selbständige können die Verbraucherinsolvenz beantragen, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen

Voraussetzung ist eine Bescheinigung von einer geeigneten Stelle (wie mir), dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist.

Das sehr umfangreiche Formular kann nach Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit meiner Hilfe ausgefüllt werden. Hierfür fällt ev. noch ein kleiner Kostenbeitrag an, der sich dadurch finanziert, dass Sie aufgrund der Überschuldnung Ratenzahlungen an die Gläubiger einstellen.